Geschäftsbedingungen
der Horus Informationstechnologie GmbH
Gültigkeit und Ersatzbestimmungen
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Horus Informationstechnologie
GmbH (nachfolgend Horus genannt) gelten für alle Lieferungen und
Dienstleistungen, die Horus erbringt.
- Es gelten außerdem die
- Allgemeinen Bedingungen für Dienstleistungen in der
Informationsverarbeitung durch Rechenzentren für den Verkauf und die Lieferung
von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von
Softwareprodukten (Fachverband Unternehmensberatung und Datenverarbeitung)
- Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Software-Support Leistungen
(Fachverband Unternehmensberatung und Datenverarbeitung)
- Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Software-Support Leistungen
(Fachverband Unternehmensberatung und Datenverarbeitung sowie dem Bundesgremium des Maschinenhandels,
Bundesberufsgruppe Büromaschinenhandel.)
in der jeweils
aktuellen Form.
Haftungsausschluss
- Horus betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt
höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Horus übernimmt
jedoch keine Gewähr dafür, daß diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich
sind, daß die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder
daß gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
- Horus haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt
von Daten, die durch Dienste von Horus zugänglich sind. Der Vertragsparnter
von Horus verpflichtet sich, sich bei der Nutzung der von Horus angebotenen
Dienste und Datenleitungen an die österreichischen und internationalen
Rechtsvorschriften zu halten.
- Der Vertragspartner von Horus wird ausdrücklich auf die Vorschriften des
Pornographiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz vom 8. Mai 1945,
StGBl 13 idgF und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches
hingewiesen, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter
Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Vertragspartner
verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber Horus
die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu
übernehmen.
- Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn sowie der Ersatz von
Sachschäden im Sinne des §9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich
ausgeschlossen. Horus haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten und für
den Inhalt von Daten die über Horus zugänglich sind. Horus behält sich vor,
einzelne öffentlich zugängliche Information und Dienste zu sperren -
insbesondere bei Verletzung von Rechtsvorschriften aber auch ohne Angabe von
Gründen.
Preise und Zahlung
- Soferne im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Auftrag
angeführten Preise. Wir behalten uns Preisänderungen vor.
- Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen für Dienstleistungen sowie
für die Lieferung von Software im vorhinein fällig.
- Bei Zahlungsverzug ist Horus berechtigt, sämtliche daraus entstehenden
Spesen und Kosten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.
Darüberhinaus ist Horus bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus
Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den Auftraggeber
bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Die Gegenverrechnung mit offenen
Forderungen gegenüber Horus und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund
behaupteter, aber von Horus nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen.
Rechtsvorschriften - Datenschutz
- Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich die Bestimmungen des
Fernmeldegesetzes einzuhalten.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, Horus von jedem Schaden freizuhalten,
der durch die von ihm in Verkehr gebrachten Nachrichten und Daten entsteht,
insbesondere von Privatanklagen wegen übler Nachrede (§ 111 StGB) oder
Ehrenbeleidigung (§115 StGB), in Verfahren nach dem Mediengesetz oder dem
Urheberrechtsgesetz.
- Die Mitarbeiter von Horus sind aufgrund des Fernmeldegesetzes zur
Einhaltung des Datenschutzgesetzes verpflichtet und unterliegen der
Schweigepflicht des Fernmeldegesetzes. Persönliche Nachrichten und Daten der
User werden nicht eingesehen. Auch über die bloße Tatsache eines
stattgefundenen Nachrichten- oder Datenaustausches zwischen Teilnehmern wird
gegenüber Dritten Stillschweigen bewahrt. Horus speichert als Stammdaten der
Auftraggeber und Teilnehmer die Titel, Vorname, Nachname, Firma, Adresse, Ort,
Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten und führt Aufzeichnungen über eingegangene
Zahlungen sowie in Rechnung gestellte Beträge. Die Stammdaten werden
automationsunterstützt verarbeitet und werden ohne schrifliche Zustimmung des
Teilnehmers nicht weitergegeben.
- Entsprechend §31 des FMG 93 wird ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis
erstellt in dem Familienname, Vorname, akademischer Grad, Adresse und
email-Adresse aufscheinen. Eine Eintragung in dieses Verzeichnis kann auf
Wunsch unterbleiben.
- So weit für die Abrechnung absolut notwendig, werden auch
Vermittelungsdaten gespeichert. Inhaltsdaten werden weder ausgewertet noch
über das technisch notwendige Mindestmaß (zB Zwischenspeicherung bis zum
nächsten Anruf des Auftraggebers) hinaus zwischengespeichert.
Sonstige Bestimmungen
- Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich
zuständigen Gerichtes in der Stadt Salzburg vereinbart. Alle dieses
Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig,
wenn sie schriftlich erfolgen und vom Empfänger unwidersprochen sind. Horus
ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von
Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
- Die Nutzung der Horus-Dienstleistungen durch Dritte sowie die entgeltliche
Weitergabe von Horus-Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung von Horus.
- Der mit dem Auftraggeber vereinbarte Username und Paßwort ermöglichen den
Zugang zum vereinbarten Dienstleistungsangebot. Username und Paßwort sind
einmalig und identifizieren den Auftraggeber eindeutig gegenüber Horus. Der
Auftraggeber ist daher verpflichtet, sein Paßwort geheimzuhalten. Für Schäden
die durch mangelhafte Geheimhaltung des Paßworts durch den Auftraggebers
entstehen, haftet dieser.
- Die widmungsfremde Nutzung von Netzwerkdienstleistungen, egal ob diese in
einer widmungsfremde Nutzung des von Horus betriebenen Systems oder anderer
Systeme des Internets besteht, berechtigt Horus zum sofortigen Entzug des
Zugangsberechtigung und zur Verrechung des Aufwandes zur Lokalisierung,
Feststellung des Umfangs und Behebung des Schadens auf dem System von Horus
und den anderen betroffenen Systemen. Weiters ist Horus berechtigt,
gespeicherte mail, news und sonstige Daten des Auftraggebers zu löschen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich bei der Nutzung von Internet
Netzwerkdienstleistungen die Internet Netikette und die "acceptable usage
policy" einzuhalten, die er bei der ersten Nutzung des Systems in
elektronischer Form erhält. Dies gilt auch für policies anderer Systeme, die
der Auftraggeber benutzt. Ein nachweislicher Verstoß berechtigt Horus zur
Einschränkung des betroffenen Angebotes oder zur sofortigen Kündigung des
Vertrages, wobei der Aufwand zur Bearbeitung der Beschwerden verrechnet wird.